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Beitragsordnung
  Die Beitragsordnung des Gottfried-Semper-Club Dresden e.V.
   
Beitragsordnung 

Diese Beitragsordnung gilt gemäß § 6 der Satzung des Gottfried-Semper-Club Dresden e.V., der die Einzelheiten über die Einrichtung von Mitgliedsbeiträgen, dazu gehören auch die Aufnahmegebühren, regelt. In der Mitgliederversammlung vom 19.11.2000 wurden folgende Beiträge beschlossen, die ab dem 01. Januar 2002 in Kraft treten. 

1.Jahresbeiträge ab 01.01.2002

a.) Ordentliches Mitglied 90,00 € 
b.) Partner eines ordentlichen Mitgliedes  45,00 € 
c.) Student, Doktorand 30,00 €
d.) Passives Mitglied 60,00 € 
e.) Förderndes Mitglied freier Beitrag
  • Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit, ein Spendenbeitrag ist willkommen.
  • Langjährige Mitglieder und Studenten können bei finanzieller Notlage einen Antrag auf Beitragsreduzierung stellen.

2. Zahlungsweise

a). Der Jahresbeitrag ist bis zum 25.03. des laufenden Geschäftsjahres zu zahlen.

Im Falle einer besonderen Finanzsituation sind zwei Zahlungstermine möglich (25.02. und 25.06.), die mit dem Schatzmeister
abzustimmen sind.

Mit neuen Mitgliedern erfolgt durch den Schatzmeister in Abhängigkeit vom Aufnahmezeitpunkt eine satzungsgemäße Abstimmung der Beitragshöhe und des Zahlungstermins.

b). Die Beitragsentrichtung erfolgt bargeldlos, vorzugsweise mit Einzugsberechtigung über Lastschrifteinzug.

Bankverbindung: IBAN  DE65 8505 0300 3120 0576 72  
Ostsächsische Sparkasse Dresden 
BIC    OSDDDE81XXX 

In der Mitgliederversammlung am 11. März 2008 beschlossen.

Dresden, den 12. März 2008

Lucas Müller
Vorsitzender